Strom Vertrieb
Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Strom
“Haushaltskunden” im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetz sind Letzverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den, einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigen, Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Wenn Sie in unserem Grundversorgungsgebiet keinen anderweitigen Stromliefervertrag abgeschlossen haben, beliefern wir Sie sicher, zuverlässig und sogar formlos mit Strom. Als Ihr örtlicher Grundversorger haben wir Sie im Rahmen der Grundversorgungspflicht zu den Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung (Strom GVV) mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz zu versorgen.
Tarifinfo
Vertragslaufzeit: unbegrenzt
Kündigungsfrist: 2 Wochen
Zählerart: Eintarif und Zweitarif
Zahlart: per Lastschrift, bar, Überweisung
Abschlagszahlung: monatlich
- Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung 01.01.2026 (PDF)
- Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung 01.07.2025 (PDF)
- Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung 01.01.2025 (PDF)
- Grundversorgungsvertrag 01.05.2025(PDF)
- StromGVV Stand Juni 2024 (PDF)
- Ergänzende Bedingungen zu StromGVV (PDF)
- Muster – Abwendungsvereinbarung StromGVV 2021 (PDF)
Versorgung von Nicht-Haushaltskunden mit Strom
- Preisblatt Nichthaushaltskunden ab 01.01.2026 (PDF)
- Preisblatt Nichthaushaltskunden ab 01.07.2025 (PDF)
- Preisblatt Nichthaushaltskunden ab 01.01.2025 (PDF)

