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Neu ab 6. Juni 2025: Stromlieferantenwechsel in nur 24 Stunden möglich

23. Mai 2025 | Allgemein

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben in Kraft, die den Wechsel des Energieversorgers werktags innerhalb von 24 Stunden ermöglichen, sofern keine vertraglichen Bindungen bestehen, an Wochenenden oder Feiertagen wird der Wechselantrag nicht bearbeitet und die Stromlieferung durch den neuen Stromanbieter erfolgt erst am Montag bzw. Dienstag.

Die Grundlage dafür bildet eine Entscheidung der Bundesnetzagentur im Rahmen des § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Ziel ist es, den Wettbewerb im Energiemarkt zu stärken und den Wechselprozess für Verbraucher deutlich zu beschleunigen.

Was bedeutet das konkret für Sie als Kunde?

  • Schneller Wechsel: Wenn Ihr Vertrag ausläuft oder Sie bereits gekündigt haben, kann der Anbieterwechsel ab dem 6. Juni 2025 innerhalb eines Werktags erfolgen.
  • Keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen mehr: Ab diesem Datum sind nur noch zukünftige Wechseltermine möglich.
  • Wohnungswechsel melden: Teilen Sie uns Ihren Wohnungswechsel bitte mindestens 14 Tage vor dem Ein- oder Auszugstermin schriftlich mit – am besten per E-Mail.
  • Zählerstand übermitteln: Spätestens am Tag der Schlüsselübergabe benötigen wir Ihren Zählerstand. Nutzen Sie dafür idealerweise ein Übergabeprotokoll.

Wichtige Tipps für Vermieter, Eigentümer & Verwalter:

  • Übergabeprotokoll nutzen: Notieren Sie Zählerstand und Datum bei Schlüsselübergabe.
  • Frühzeitig Kontakt aufnehmen: Melden Sie sich vor einem Wohnungs- oder Eigentümerwechsel bei uns, damit alles reibungslos läuft.
  • Für Verwalter: Bitte weisen Sie Ihre Mieter rechtzeitig auf die neuen Regelungen hin.