Aktuelles

Informationen zur Strompreisbremse nach § 31 Abs. 2 Strompreisbremsengesetz (StromPBG § 12)

30. Jan 2023 | Allgemein

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen (Netzabnahmestellen mit Netzabnahme ≤ 30.000 kWh/a) wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf der aktuell vorliegenden Jahresverbrauchsprognose) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

  • für Strom 40 Cent/kWh einschließlich Netzentgelten, staatlich veranlassten Preisbestandteilen und Umsatzsteuer

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.

Die Preisbremsen funktionieren für Netzabnahmestellen mit einer Netzabnahme > 30.000 kWh/a wie folgt: Für 70 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den aktuell vorliegenden Jahresverbrauchsprognose) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Der Referenzpreis für Netzabnahmestellen über 30.000 kWh/a beträgt:

  • für Strom 13 Cent/kWh vor Netzentgelten, staatlich veranlassten Preisbestandteilen und Umsatzsteuer

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 70 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Website unter www.sparenwasgeht.de.

Ihre Stadtwerke Bad Rodach

Bad Rodach, 30.01.2023

 

Strompreisbremse-Übersicht